VERHALTENSKODEX
Letzte Aktualisierung: 13/03/2025
Das EYE2025 (Europäisches Jugendevent) beruht auf den Werten Respekt, Würde, Gleichheit, Barrierefreiheit, Inklusivität, interkultureller Austausch, Mehrsprachigkeit und Nachhaltigkeit. Mit diesem Verhaltenskodex setzt sich das Europäische Parlament dafür ein, eine Kultur des Respekts, der Würde und der Gleichstellung zu pflegen, um für uneingeschränkten Zugang und uneingeschränkte Teilhabe aller zu sorgen und so das Grundrecht eines jeden Menschen auf Anhörung umzusetzen. Das Parlament bekräftigt, dass es keinerlei Diskriminierung oder Drohung toleriert.
Zweck des Verhaltenskodex
Dieser Verhaltenskodex soll dafür sorgen, dass beim EYE2025 alle sowohl vor Ort als auch online das Gefühl haben, sicher zu sein sowie einbezogen und respektiert zu werden. Er enthält einige Normen, Regeln und Pflichten, die für alle gelten, die beim EYE2025 anwesend sind.
Dieser Verhaltenskodex gilt für förmliche, informelle und persönliche Begegnungen. Zu den förmlichen Begegnungen zählen sämtliche Programmpunkte der Veranstaltung. Die informellen Begegnungen umfassen das gesamte Umfeld des Programms, so unter anderem gesellige Zusammenkünfte und die Online-Kommunikation, und zwar in den Räumlichkeiten, in denen das Jugendevent stattfindet, als auch außerhalb davon sowie auf der Online-Plattform.
Mit ihrer Teilnahme am EYE2025 stimmen die Teilnehmenden dem Verhaltenskodex förmlich zu und verpflichten sich dazu, ihn einzuhalten.
Wie halte ich den Verhaltenskodex ein?
Sei respektvoll und aufmerksam im Umgang mit den anderen
- Behandle andere, ihre Standpunkte und ihre Meinungen mit Respekt.
- Beziehe alle ein. Beleidigende, diskriminierende oder belästigende Verhaltensweisen und Äußerungen werden beim EYE2025 nicht geduldet. Das schließt beleidigende Kommentare ein, die unter anderem Folgendes betreffen:
- Alter
- Geschlechtsidentität und Geschlecht
- sexuelle Orientierung
- Rasse einschließlich Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, ethnischer oder nationaler Herkunft
- Religion, Weltanschauung, Glaube oder Nichtgläubigkeit
- Befähigung, Behinderung oder Beeinträchtigung
- Körpermerkmale
- Bildungsgrad
- sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund
- politische Überzeugungen
- Parteizugehörigkeit
- Zugehörigkeit zu einer Organisation
- Kommuniziere bzw. handle nicht so, dass du damit für eine bestimmte Partei, eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten wirbst, andere beleidigst, zu Gewalt gegen andere aufrufst bzw. andere belästigst, pornografische Inhalte oder Links zu pornografischem Material oder Websites bereitstellst, illegale Tätigkeiten förderst oder ermöglichst. Kommuniziere bzw. handle nicht gesetzeswidrig, hasserfüllt oder bewusst falsch oder irreführend. Dies gilt sowohl im persönlichen Kontakt als auch online, und zwar auch für Botschaften auf T-Shirts, Taschen usw. oder in den sozialen Medien.
- Alle Teilnehmenden müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit, Würde und das Wohl von Menschen unter 18 Jahren jederzeit respektiert werden. Jede Beteiligung von Minderjährigen an Aktivitäten muss vonseiten der Minderjährigen freiwillig sein und in einem sicheren und inklusiven Umfeld stattfinden. Gib sofort Bescheid, wenn du befürchtest oder mitbekommst, dass gegen die Kinderschutzvorschriften verstoßen wird.
Wenn du unsicher bist, wie ein bestimmtes Verhalten zu werten ist, dann frag dich Folgendes:
- Ist das Verhalten des bzw. der jeweiligen Teilnehmenden respektlos gegenüber anderen Teilnehmenden bzw. Vortragenden?
- Entspricht es den Werten des EYE?
- Entspricht es diesem Verhaltenskodex?
- Vermittelt es einen guten Eindruck von mir und anderen?
Sieh nicht tatenlos zu:
- Wenn du bemerkst, dass jemand Hilfe braucht, sprich die betreffende Person an und frag, wie du helfen kannst. Wenn du nicht helfen kannst, sprich Freiwillige oder Sicherheitskräfte an.
- Du kannst auch der Vertrauensperson Bescheid sagen, wenn du jemanden siehst, der gegen diesen Verhaltenskodex verstößt.
Die Vertrauensperson
Wenn sich jemand dir oder anderen gegenüber in irgendeiner Weise unangemessen verhält, dann wende dich an die während der gesamten Veranstaltung ansprechbare Vertrauensperson, die dir hilft, eventuelle Spannungen oder Zwischenfälle friedlich und respektvoll zu lösen. Das kannst du auf folgende Weise tun:
- Ruf die EYE-Helpline unter
- +32 228 32514 (belgisches Festnetz) oder
- +33 7 83 21 55 79 (französisches Mobiltelefon und WhatsApp) an.
- Schreib eine Nachricht an eye@ep.europa.eu.
- Melde das Problem bei einem der Helpdesks, die es an verschiedenen Stellen beim EYE gibt. Du wirst dann mit der Vertrauensperson in Kontakt gebracht.
- Die Kontaktdaten der Vertrauensperson und weitere Informationen dazu findest du auch in der EYE2025-App.
Die Vertrauensperson ist eine professionelle Mediatorin bzw. ein professioneller Mediator. Ihre Aufgabe besteht darin, im Konfliktfall zu helfen und die Beteiligten möglichst dazu zu bringen, dass sie eine eigene Lösung finden. Die Vertrauensperson entscheidet nicht, wie das Ergebnis aussehen soll, sondern sie hilft den Beteiligten, zu verstehen, was nötig ist, um das Problem zu lösen, und sich darauf zu konzentrieren. Sie steht während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung und ist erreichbar, wenn sich die Teilnehmenden – auch anonym – mit Beschwerden oder Hinweisen auf mutmaßliche Probleme im Zusammenhang mit Online-Aktivitäten oder Aktivitäten vor Ort an sie wenden möchten. Die Vertrauensperson handelt nach dem Grundsatz der Vertraulichkeit, es sei denn, rechtliche Schritte erfordern eine Zusammenarbeit (siehe Vertraulichkeit des Verfahrens).
Verfahren
Bei unangemessenem Verhalten, eindeutigem Mobbing, Herabsetzungen, Belästigung sowie verbalem und nichtverbalem diskriminierendem Verhalten müssen die Mitglieder des Organisationsteams der Aktivität nach bestem Ermessen in nachfolgender Reihenfolge und je nach Schwere der Maßnahme Folgendes tun:
- die Teilnehmenden an ihre Pflicht erinnern, diesen Verhaltenskodex einzuhalten,
- die Aktivität unterbrechen bzw. die betreffende Person auffordern, die Veranstaltung zu verlassen,
- Kontakt zu der Vertrauensperson (siehe oben) aufnehmen,
- bei gewalttätigem oder sonstigem Verhalten, das mutmaßlich gegen die am Veranstaltungsort geltenden Rechtsvorschriften verstößt, die Sicherheitskräfte unter +32 2 28 33112 hinzuziehen.
Alle betroffenen Personen – mutmaßliche Täterinnen und Täter, mutmaßliche Opfer und etwaige Zeuginnen und Zeugen – verpflichten sich, im Falle von Vorfällen uneingeschränkt mit dem Organisationsteam der Veranstaltung und den Sicherheitskräften zusammenzuarbeiten und dabei zu helfen, die Umstände des Vorfalls zu klären, indem sie
- die Anweisungen der Sicherheitskräfte befolgen,
- die Fragen ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu beantworten,
- darum bitten, dass die EYE-Vertrauensperson eingeschaltet wird,
- auf Verlangen ihren Personalausweis vorlegen,
- sich damit einverstanden erklären, dass ihr Ausweis fotografiert oder kopiert wird, um einen vollständigen Bericht über den Vorfall zu erstellen.
Die Organisatoren der Veranstaltung bzw. die Sicherheitskräfte
- halten jeden Vorfall schriftlich fest, einschließlich aller relevanten und verfügbaren Informationen,
- tragen möglichst viele Informationen zusammen, indem sie die Aussagen des mutmaßlichen Opfers (sofern das Opfer dazu bereit ist), der mutmaßlichen Täterin bzw. des mutmaßlichen Täters, etwaiger Zeuginnen und Zeugen, der Sicherheitskräfte, anderer Bediensteter sowie der Vertrauensperson, die sich als neutrale Partei mit dem Vorfall befasst hat, aufnehmen,
- ziehen bei gewalttätigem oder sonstigem Verhalten, das mutmaßlich gegen die am Veranstaltungsort geltenden Rechtsvorschriften verstößt, umgehend die Polizei hinzu.
Vertraulichkeit des Verfahrens
Die Vertrauensperson legt die Identität der betroffenen Parteien nicht ohne ihre vorherige Zustimmung offen. Die Vertrauensperson achtet die Entscheidung des mutmaßlichen Opfers in Bezug auf die Weiterverfolgung des Verfahrens. Wenn dies für ein Gerichtsverfahren oder zur Wahrung der Sicherheit der betreffenden Person erforderlich ist, dürfen die personenbezogenen Daten aller an den Vorfällen beteiligten Personen an die zuständigen Dienststellen des Parlaments oder die Polizei weitergegeben werden.
Sanktionen
Auf der Grundlage der Berichte der Mitglieder des Organisationsteams bzw. der Sicherheitskräfte kann die Generaldirektion Kommunikation unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Risiko zu mindern und die anderen Teilnehmenden zu schützen, und sie kann entscheiden, ob der Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex geahndet werden sollte.
Im Verhältnis zur Schwere des Vorfalls können folgende Sanktionen verhängt werden:
- Die betreffende Person wird für den Rest des Tages aus den Räumlichkeiten des Parlaments verwiesen.
- Der betreffenden Person wird die Akkreditierung für die Veranstaltung entzogen.
- Die Zahlungen an Teilnehmende, die Mitglieder von betroffenen Gruppen sind, werden ausgesetzt.
Sind mutmaßlich Bedienstete des Europäischen Parlaments oder eines anderen EU-Organs für Vorfälle verantwortlich, hat das Organisationsteam das Recht, den zuständigen Behörden (z. B. Anstellungsbehörde bzw. GD PERS im Europäischen Parlament, GD HR bzw. Untersuchungs- und Disziplinarrat in der Kommission) bei Bedarf einen Bericht zu übermitteln.
Die genannten Sanktionen berühren nicht in das Recht der geschädigten Person oder der geschädigten Gruppe, im Einklang mit den örtlichen Rechtsvorschriften Klage gegen die Täterin oder den Täter zu erheben.
Neben der Möglichkeit, bei einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen den Verhaltenskodex eine Sanktion zu verhängen, behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, vorbehaltlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften extern zu der Angelegenheit zu kommunizieren.