Verhaltenskodex

 

Zuletzt aktualisiert: 27/04/2023

Das EYE2023 (Europäische Jugendevent) beruht auf den Werten Respekt, Würde, Gleichstellung, Zugänglichkeit, Inklusivität, interkultureller Austausch, Mehrsprachigkeit und Nachhaltigkeit. Mit diesem Verhaltenskodex setzt sich das Europäische Parlament dafür ein, eine Kultur des Respekts, der Würde und der Gleichstellung zu pflegen, um für uneingeschränkten Zugang und uneingeschränkte Teilhabe aller zu sorgen und so das Grundrecht eines jeden Menschen auf Anhörung umzusetzen. Das Parlament bekräftigt seine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglicher Art von Diskriminierung oder Drohungen.

 

Zweck des Verhaltenskodexes

Mit diesem Verhaltenskodex soll sichergestellt werden, dass sich jede Person beim Europäischen Jugendevent 2023 (EYE2023) sicher fühlt, einbezogen wird und Respekt erfährt. Der Kodex enthält eine Reihe von Normen, Regeln und Pflichten, die für alle Personen gelten, die beim EYE2023 anwesend sind.

Dieser Verhaltenskodex gilt sowohl bei formellen als auch bei informellen Begegnungen und Einzelgesprächen. Zu den formellen Begegnungen zählen sämtliche Programmpunkte des Events. Die informellen Begegnungen umfassen das gesamte Umfeld des Programms, so unter anderem gesellige Zusammenkünfte und die Online-Kommunikation, sowohl in den Räumlichkeiten des EYE als auch außerhalb von ihnen und auf der Online-Plattform des Events.

Die Teilnahme an EYE2023 stellt die formelle Annahme und Einhaltung dieses Verhaltenskodex dar.

 

Wie halte ich den Verhaltenskodex ein?

Sei respektvoll und aufmerksam im Umgang mit den anderen

  • Behandle andere, ihre Standpunkte und ihre Meinungen mit Respekt;
  • Sei inklusiv. Beleidigende, diskriminierende oder belästigende Verhaltensweisen und Äußerungen werden beim EYE2023 nicht toleriert. Das schließt beleidigende Kommentare ein, die unter anderem Folgendes betreffen:
  • Alter
  • Geschlechtsidentität und Geschlecht
  • sexuelle Ausrichtung
  • Rasse einschließlich Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, ethnischer oder nationaler Herkunft
  • Sprache
  • Religion, Weltanschauung, Glaube oder Nichtgläubigkeit
  • Befähigung, Behinderung oder Beeinträchtigung
  • körperliche Merkmale
  • Bildungsgrad
  • sozioökonomischer Hintergrund
  • politische Überzeugungen
  • Zugehörigkeit zu einer politischen Partei
  • Zugehörigkeit zu einer Organisation
  • Unterlasse es, auf eine Art und Weise zu kommunizieren oder zu handeln, die eine bestimmte politische Partei oder einen bestimmten Kandidaten unterstützt, die beleidigend ist, zu Gewalt gegen andere Menschen aufruft und/oder sie belästigt, die pornografische Inhalte oder Links zu pornografischem Material oder Websites enthält, die illegale Aktivitäten fördert oder erleichtert, die illegal, hasserfüllt oder bewusst falsch oder irreführend ist. Dies gilt sowohl offline als auch online, einschließlich Botschaften auf T-Shirts, Taschen usw. oder auf sozialen Medienkanälen.

Wenn du Zweifel hast, wie ein bestimmtes Verhalten zu werten ist, dann frage Dich:

  • Ist das Verhalten eines Teilnehmenden respektlos gegenüber einem anderen Teilnehmenden und/oder einer vortragenden Person?
  • Steht es im Einklang mit den Werten des Europäischen Jugendevents?
  • Steht es im Einklang mit diesem Verhaltenskodex?
  • Wird es einen guten Eindruck von mir und anderen vermitteln?

Stehe nicht untätig herum:

  • Wenn du bemerkst, dass jemand Hilfe braucht, sprich ihn an und frag, wie du helfen kannst. Wenn du nicht helfen kannst, sprich mit einem Freiwilligen oder einem Sicherheitsmitarbeiter.
  • Du kannst auch die Vertrauensperson alarmieren, wenn du jemanden siehst, der gegen diesen Verhaltenskodex verstößt.

 

Die Vertrauensperson

Wenn sich jemand Dir gegenüber in irgendeiner Weise unangemessen verhältst oder wenn Du ein solches Verhalten beobachtest, dann wende Dich bitte an die professionelle Vertrauensperson, verfügbar während der gesamten Veranstaltung, um eine friedvolle und respektvolle Lösung für eventuelle Spannungen oder Zwischenfälle zu finden. Dafür kannst du:

  • die EYE Helpline anrufen:
  • +32-22-834-244 (Belgische Rufnummer) oder
  • +33-670-060-217 (Französische Rufnaummer und Whatsapp)
  • Schreibe an eye@ep.europa.eu
  • Meldung des Problems bei einem der Helpdesks, die sich rund um das EYE befinden, wo du mit der Vertrauensperson in Kontakt gebracht wirst.
  • Du kannst auch Kontaktdaten und weitere Informationen über die Vertrauensperson in der EYE2023-App finden.

Die Vertrauensperson ist ein professioneller Mediator. Die Rolle der professionellen Vertrauensperson besteht darin, die Parteien auf dem Weg zu ihrer eigenen Lösung zu unterstützen und zu begleiten. Die Vertrauensperson entscheidet nicht über das Ergebnis, sondern hilft den Parteien, die wichtigen Fragen zu verstehen und sich auf eine Lösung zu konzentrieren. Die Vertrauensperson wird während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung stehen und leicht erreichbar sein, falls die Teilnehmenden sie – anonym oder nicht – mit einer Beschwerde oder einem angeblichen Problem im Zusammenhang mit Online- oder Offline-Aktivitäten kontaktieren möchten. Die Vertrauensperson wird nach dem Grundsatz der Vertraulichkeit handeln; es sei denn, rechtliche Schritte erfordert eine Zusammenarbeit (siehe Vertraulichkeit des Verfahrens)

 

Verfahren

Bei unangemessenem Verhalten, eindeutigem Mobbing, Herabsetzungen, Belästigung sowie verbalen und nichtverbalen diskriminierenden Verhaltensweisen müssen die Mitglieder des Organisationsteams der Aktivität nach bestem Ermessen in nachfolgender Reihenfolge und je nach Schwere der Maßnahme Folgendes tun:

  • Die betreffenden Personen an ihre Pflicht erinnern, diesen Verhaltenskodex einzuhalten;
  • Der Handlung ein Ende setzen und/oder die betreffende Person auffordern, die Veranstaltung zu verlassen;
  • Die Vertrauensperson kontaktieren (siehe oben);
  • Bei gewalttätigem oder sonstigem Verhalten, das mutmaßlich gegen die am Veranstaltungsort geltenden Rechtsvorschriften verstößt, die Sicherheitsbediensteten und/oder die Polizei hinzuziehen.

Im Falle von Zwischenfällen verpflichten sich alle Teilnehmenden – mutmaßliche Tatbegehende, mutmaßliche Opfer und bezeugende Personen – zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit den Veranstaltenden und den Sicherheitskräften und tragen wie folgt zur Klärung der Umstände des Zwischenfalls bei:

  • den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten;
  • ordnungsgemäße und ehrliche Beantwortung der Fragen;
  • bitten um die Anwesenheit der EYE-Vertrauensperson;
  • legen auf Verlangen ihren Personalausweis vor;
  • erklären sich damit einverstanden, dass ihr Ausweis fotografiert oder kopiert wird, um einen vollständigen Bericht über den Vorfall zu erstellen.

Die Organisatoren der Veranstaltung und/oder die Sicherheitsbeauftragten werden:

  • jeden Vorfall schriftlich festhalten, einschließlich aller relevanten und verfügbaren Informationen;
  • so viele Informationen wie möglich sammeln, indem sie die Aussagen des mutmaßlichen Opfers/der mutmaßlichen Opfer (wenn das Opfer dazu bereit ist), des mutmaßlichen Tatbegehenden, etwaigen bezeugenden Personen sowie die des Sicherheitsdienstes, des sonstigen Personals und der Vertrauensperson, die sich als neutrale Partei mit dem Vorfall befasst hat, sammeln;
  • sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei im Falle von gewalttätigem oder sonstigem, potenziell illegalem Verhalten gemäß den Gesetzen des Landes.

 

Vertraulichkeit des Verfahrens

Die Vertrauensperson darf die Identität der betroffenen Parteien nicht ohne deren vorherige Zustimmung preisgeben. Die Vertrauensperson respektiert die Entscheidungen des mutmaßlichen Opfers über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wenn ein Gerichtsverfahren es erfordert oder die Sicherheit des Einzelnen es erfordert, können die personenbezogenen Daten aller an den Vorfällen beteiligten Personen an die zuständigen parlamentarischen Dienste oder die Polizei weitergegeben werden.

 

Sanktionen

Auf der Grundlage der von den Veranstaltern und/oder den Sicherheitsdiensten gemachten Meldungen kann die Generaldirektion Kommunikation sofortige Maßnahmen zur Risikominderung und zum Schutz der anderen Teilnehmenden ergreifen und entscheiden, ob die Nichteinhaltung dieses Verhaltenskodexes zu sanktionieren ist.

Je nach Schwere des Vorfalls können die folgenden Sanktionen verhängt werden:

  • Verweis aus den Räumlichkeiten des EP für den Rest des Tages
  • Entzug der Akkreditierung für die Veranstaltung
  • Aussetzung der Zahlung des finanziellen Beitrags an die Teilnehmenden, die den betroffenen Gruppen angehören
  • Falls ein Bediensteter des Europäischen Parlaments oder einer anderen EU-Institution als mutmaßlicher Täter identifiziert wird, haben die Organisatoren das Recht, den zuständigen Behörden (z. B. AIPN/DG PERS für das Europäische Parlament, DG HR/IDOC für die Europäische Kommission) gegebenenfalls einen Bericht vorzulegen.

Die oben genannten Verfügungen beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte der geschädigten Person oder der geschädigten Gruppe, in Anwendung der örtlichen Gesetzgebung gegen den Täter vorzugehen.

Zusätzlich zu der Möglichkeit des Europäischen Parlaments, im Falle eines potenziellen oder tatsächlichen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex eine Sanktion zu verhängen, behält sich das Europäische Parlament das Recht vor, vorbehaltlich der Einhaltung der Datenschutzvorschriften die Angelegenheit extern zu kommunizieren.

EYE Verhaltenskodex (pdf)